Anlagenmechaniker/in SHK · Übungsfall zur Ausbildung
Energiedaten bei unterschiedlichen Messgrenzen vergleichen
Daria vergleicht zwei Heizungsprotokolle, bei denen die Hilfsantriebe nur in einem Stromverbrauch enthalten sind; gleiche Zeiträume allein machen die Zahlen deshalb noch nicht gleichwertig vergleichbar. Du berechnest in vier Aufgaben mit Protokolltabelle und Lösungen einen Quotienten, benennst fehlende Vergleichsdaten und begrenzt deine Aussage auf den tatsächlich erfassten Zeitraum und Umfang.
Vier eigene Aufgaben · etwa 20 Minuten · Lösungen direkt aufklappen
Dein Fall: Energiedaten und Messgrenzen
Daria König vergleicht zwei Heizungsprotokolle. Anlage A gibt im erfassten Zeitraum 6.000 kWh Wärme ab und benötigt 2.000 kWh Strom einschließlich der Hilfsantriebe. Anlage B gibt 6.400 kWh Wärme ab; der Stromzähler zeigt 1.600 kWh, erfasst aber die Hilfsantriebe nicht. Die Zeiträume sind gleich lang. Für Wetter, Nutzungsprofil und weitere Verbräuche liegen keine vergleichbaren Angaben vor.
Eigene, vereinfachte Falldaten von Karriere-Route. Die Werte sind keine allgemeinen Normen, Herstellerangaben oder echten Patientendaten.
Arbeitsanlage
Zwei Messprotokolle
| Anlage | Wärme | Strom | Hilfsantriebe |
|---|---|---|---|
| A | 6.000 kWh | 2.000 kWh | enthalten |
| B | 6.400 kWh | 1.600 kWh | nicht enthalten |
Vier Aufgaben zum Fall
Notiere zunächst deine eigene Antwort. Vergleiche danach deinen Weg mit der Lösung und den genannten Kriterien.
Aufgabe 1 · Entscheidung begründen
Wie ordnet Daria den scheinbar besseren Quotienten von B ein?
- B ist damit unter allen Bedingungen die bessere Anlage.
- Die unterschiedlichen Messgrenzen verhindern den unmittelbaren gleichwertigen Vergleich.
- Aus dem Quotienten von B lässt sich ohne weitere Daten eine Jahresarbeitszahl von vier bestätigen.
- Gleiche Zeiträume machen jede andere Vergleichsbedingung überflüssig.
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Richtige Auswahl: Die unterschiedlichen Messgrenzen verhindern den unmittelbaren gleichwertigen Vergleich.
- 1. B ist damit unter allen Bedingungen die bessere Anlage.
Für eine allgemeine Bewertung fehlen gleiche Messgrenzen und Betriebsbedingungen. - 2. Die unterschiedlichen Messgrenzen verhindern den unmittelbaren gleichwertigen Vergleich.
Bei B fehlt ein Verbrauchsanteil, der bei A enthalten ist. - 3. Aus dem Quotienten von B lässt sich ohne weitere Daten eine Jahresarbeitszahl von vier bestätigen.
Ein Quotient für den erfassten Zeitraum und eine unvollständige Messgrenze belegen keine Jahreskennzahl. - 4. Gleiche Zeiträume machen jede andere Vergleichsbedingung überflüssig.
Zeitgleichheit löst den Unterschied der Messgrenze nicht auf.
Bei B fehlt ein Verbrauchsanteil, der bei A enthalten ist.
Worauf du bei deiner Antwort achtest
- Fachlich passende Auswahl aus den konkreten Falldaten
Aufgabe 2 · Rechnen und Bezugsgrößen prüfen
Welcher dimensionslose Quotient aus Wärmeabgabe und erfasstem Stromverbrauch ergibt sich für A?
Rechne mit den vorgegebenen Fallwerten.
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Ergebnis: 3
- 6.000 kWh ÷ 2.000 kWh = 3.
- Die gleichen Einheiten kürzen sich.
Das Ergebnis gilt für die genannte Messgrenze und den erfassten Zeitraum, nicht automatisch für ein ganzes Jahr.
Worauf du bei deiner Antwort achtest
- Ansatz und Bezugsgröße nachvollziehbar
- Ergebnis mit passender Einheit
Aufgabe 3 · Grafik oder Tabelle auswerten
Der noch nicht erfasste Strombedarf der Hilfsantriebe von B wird mit E_H in kWh bezeichnet. Welcher Ausdruck bezieht ihn bei B auf derselben Messgrenze wie bei A ein?
- 6.400 ÷ 1.600 + E_H
- 6.400 ÷ (1.600 + E_H)
- 6.400 ÷ (1.600 − E_H)
- (6.400 + E_H) ÷ 1.600
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Richtige Auswahl: 6.400 ÷ (1.600 + E_H)
- 1. 6.400 ÷ 1.600 + E_H
Der zusätzliche Strombedarf gehört in die gesamte elektrische Eingangsenergie im Nenner. Er wird nicht zum bereits gebildeten Wärme-Strom-Quotienten addiert. - 2. 6.400 ÷ (1.600 + E_H)
Die Wärmeabgabe bleibt 6.400 kWh. Der Nenner umfasst den bisher gemessenen Strom plus den zusätzlichen Strom der Hilfsantriebe. - 3. 6.400 ÷ (1.600 − E_H)
Ein bisher nicht erfasster elektrischer Verbrauch muss hinzugezählt werden. Abziehen würde die Messgrenze weiter verkleinern. - 4. (6.400 + E_H) ÷ 1.600
E_H bezeichnet elektrische Eingangsenergie der Hilfsantriebe, keine zusätzlich abgegebene Wärme. Es gehört deshalb nicht in den Zähler.
Für B muss die gesamte elektrische Eingangsenergie zur Wärmeabgabe ins Verhältnis gesetzt werden: 6.400 ÷ (1.600 + E_H). Solange E_H nicht bestimmt ist, kann kein vollständiger Zahlenwert angegeben werden. Selbst eine angeglichene Messgrenze ersetzt noch nicht die fehlenden Angaben zu Wetter und Nutzung.
Worauf du bei deiner Antwort achtest
- Fachlich passende Auswahl aus den konkreten Falldaten
Aufgabe 4 · Auf den Arbeitsalltag übertragen
Daria soll die beiden Protokolle fachlich gegenüberstellen. Welche fehlenden Angaben fordert sie an, und wie begrenzt sie ihre Aussage, solange diese Angaben nicht vorliegen?
Formuliere deine Antwort mit Bezug auf den Fall.
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Mögliche Antwort: Daria fordert für Anlage B den zusätzlichen Stromverbrauch der Hilfsantriebe an und klärt, ob damit dieselben Verbrauchsanteile wie bei A erfasst werden. Erst dann kann sie bei B 6.400 kWh Wärme durch den gesamten erfassten Strombedarf teilen. Die Zeiträume sind bereits gleich lang; zusätzlich fehlen vergleichbare Angaben zu Wetter, Nutzung und weiteren Verbräuchen. Diese hält sie als offene Vergleichsbedingungen fest. Den derzeitigen Quotienten 6.400 ÷ 1.600 = 4 bezeichnet sie deshalb nicht als gleichwertigen Effizienznachweis gegenüber A. Eine Jahreskennzahl oder Förderzusage lässt sich daraus ebenfalls nicht ableiten.
Bei A sind die Hilfsantriebe in den 2.000 kWh enthalten, bei B fehlen sie im Stromzähler. Eine gleiche Zeitdauer beseitigt diese abweichende Messgrenze nicht. Die Antwort braucht außerdem die noch offenen Betriebsbedingungen. Ein angeglichener Nenner allein bestätigt weder gleiche Nutzung noch einen Jahresvergleich.
Worauf du bei deiner Antwort achtest
- Gleiche Messgrenze einschließlich Hilfsantriebe
- Betriebsbedingungen und Aussagegrenzen
Einordnung und Kompetenzrahmen
Diese eigenen Aufgaben greifen ausgewählte berufliche Kompetenzen auf. Sie sind keine amtlichen Prüfungsaufgaben und bilden keine vollständige Prüfung ab. Die folgenden Verweise dienen der fachlichen Einordnung; beachte deinen konkreten Ausbildungsgang und Jahrgang.