Steuerfachangestellte/r · Übungsfall zur Ausbildung

Skontoabzug und dokumentierte Zahlung abgleichen

Rana gleicht eine Rechnung mit einer fristgerechten Zahlung ab; Skonto vom gesamten Brutto und ein einheitlicher Umsatzsteuersatz sind für diesen Übungsfall ausdrücklich vorgegeben und alle Positionen einbezogen. Vier Aufgaben mit Belegtabelle und Lösungen führen dich durch den Abzug und seine Aufteilung und helfen, den Zahlungsnachweis mit den konkret vereinbarten Bedingungen zu verbinden.

Vier eigene Aufgaben · etwa 20 Minuten · Lösungen direkt aufklappen

Dein Fall: Rechnungsprüfung und Zahlungsabgleich

Rana Scholz gleicht eine Lieferantenrechnung ab. Für diesen Übungsfall sind 1.000 € netto zuzüglich ausdrücklich vorgegebener 19 % Umsatzsteuer berechnet. Bei fristgerechter Zahlung dürfen laut Rechnung 2 % Skonto vom gesamten Bruttorechnungsbetrag abgezogen werden; alle Positionen sind skontofähig. Eine Zahlung von 1.166,20 € ist innerhalb der genannten Frist dokumentiert. Es gibt keine weiteren Gebühren oder Teilzahlungen.

Eigene, vereinfachte Falldaten von Karriere-Route. Die Werte sind keine allgemeinen Normen, Herstellerangaben oder echten Patientendaten.

Arbeitsanlage

Rechnung und Zahlung

Rechnung und Zahlung
PositionFallwert
Netto1.000,00 €
Umsatzsteuer im Fall19 %
Skonto2 % vom gesamten Brutto
Zahlung fristgerecht1.166,20 €
Eigene Falldaten von Karriere-Route; keine Hersteller-, Norm- oder echten Patientendaten.

Vier Aufgaben zum Fall

Notiere zunächst deine eigene Antwort. Vergleiche danach deinen Weg mit der Lösung und den genannten Kriterien.

Aufgabe 1 · Entscheidung begründen

Wie prüft Rana die Differenz zwischen Bruttorechnung und Zahlung?

  1. Jede geringere Zahlung ist ohne weitere Prüfung ein Fehler.
  2. Sie berechnet das vereinbarte Skonto und gleicht Betrag und Frist mit der dokumentierten Zahlung ab.
  3. Sie zieht zwei Euro ab, weil zwei Prozent immer zwei Euro sind.
  4. Sie ignoriert die Skontobedingung und erfasst eine zweite Rechnung.
Lösung und Begründung ansehen

Richtige Auswahl: Sie berechnet das vereinbarte Skonto und gleicht Betrag und Frist mit der dokumentierten Zahlung ab.

  • 1. Jede geringere Zahlung ist ohne weitere Prüfung ein Fehler.
    Der Skontoabzug ist im Fall ausdrücklich vereinbart.
  • 2. Sie berechnet das vereinbarte Skonto und gleicht Betrag und Frist mit der dokumentierten Zahlung ab.
    Bedingung, Frist und Höhe gehören gemeinsam zum Abgleich.
  • 3. Sie zieht zwei Euro ab, weil zwei Prozent immer zwei Euro sind.
    Ein Prozentwert benötigt die Bezugsgröße.
  • 4. Sie ignoriert die Skontobedingung und erfasst eine zweite Rechnung.
    Eine Zahlabweichung begründet keinen neuen Geschäftsvorfall.

Bedingung, Frist und Höhe gehören gemeinsam zum Abgleich.

Worauf du bei deiner Antwort achtest

  • Fachlich passende Auswahl aus den konkreten Falldaten

Aufgabe 2 · Rechnen und Bezugsgrößen prüfen

Wie hoch ist der zulässige Skontoabzug vom Bruttorechnungsbetrag?

Rechne mit den vorgegebenen Fallwerten und gib dein Ergebnis in € an.

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Ergebnis: 23,8 €

  1. Brutto: 1.000 € × 1,19 = 1.190 €.
  2. Skonto: 1.190 € × 0,02 = 23,80 €.

1.190 € − 23,80 € = 1.166,20 €; damit stimmt die Zahlung unter den genannten Bedingungen.

Worauf du bei deiner Antwort achtest

  • Ansatz und Bezugsgröße nachvollziehbar
  • Ergebnis mit passender Einheit

Aufgabe 3 · Grafik oder Tabelle auswerten

Rana verteilt den gesamten Skontoabzug auf Netto- und Steueranteil. Welche Aufteilung passt zu dieser Rechnung?

  1. 20,00 € netto und 3,80 € Umsatzsteueranteil.
  2. 23,80 € netto und zusätzlich 4,52 € Umsatzsteueranteil.
  3. 3,80 € netto und 20,00 € Umsatzsteueranteil.
  4. 20,00 € netto und unverändert 190,00 € Umsatzsteuer.
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Richtige Auswahl: 20,00 € netto und 3,80 € Umsatzsteueranteil.

  • 1. 20,00 € netto und 3,80 € Umsatzsteueranteil.
    Zwei Prozent von 1.000 € netto ergeben 20 €. Die dazugehörigen 19 Prozent Umsatzsteuer betragen 3,80 €.
  • 2. 23,80 € netto und zusätzlich 4,52 € Umsatzsteueranteil.
    23,80 € sind bereits der gesamte Bruttoabzug. Darauf erneut Umsatzsteuer zu rechnen würde den Abzug zu groß machen.
  • 3. 3,80 € netto und 20,00 € Umsatzsteueranteil.
    Die beiden Bestandteile des Skontobetrags wurden vertauscht.
  • 4. 20,00 € netto und unverändert 190,00 € Umsatzsteuer.
    190 € sind die ursprüngliche Steuer der Rechnung, nicht der Steueranteil des Skontoabzugs.

Die Rechnung beträgt im Fall 1.190 € brutto. Davon sind zwei Prozent Skonto 23,80 €; die dokumentierte Zahlung von 1.166,20 € passt dazu. Bei dem ausdrücklich einheitlichen Steuersatz zerfällt der Abzug in 20 € netto und 3,80 € Steueranteil. Die Antwort bezieht sich auf diese vollständige, fristgerechte Zahlung und keine anderen Rechnungsfälle.

Worauf du bei deiner Antwort achtest

  • Fachlich passende Auswahl aus den konkreten Falldaten

Aufgabe 4 · Auf den Arbeitsalltag übertragen

Rana dokumentiert den Ausgleich der Lieferantenrechnung. Welche Unterlagen verknüpft sie, und wie prüft sie den gezahlten Betrag? Erkläre, warum Umsatzsteuersatz und Skontovereinbarung nur für diese Rechnung gelten.

Formuliere deine Antwort mit Bezug auf den Fall.

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Mögliche Antwort: Rana verknüpft die Rechnung über 1.000 € netto zuzüglich der vorgegebenen 19 % Umsatzsteuer mit der dort vereinbarten Skontobedingung und dem Zahlungsbeleg. Zum Beleg gehört auch der Nachweis, dass die Zahlung innerhalb der maßgeblichen Frist erfolgte; dies ist im Fall bereits dokumentiert. Aus 1.190 € brutto ergeben 2 % Skonto einen Abzug von 23,80 € und eine Zahlung von 1.166,20 €. Der gezahlte Betrag passt damit zur beschriebenen vollständigen Rechnung und ihrer Skontovereinbarung. Rana überträgt weder den Steuersatz noch die Berechtigung zum Skontoabzug ungeprüft auf andere Rechnungen oder Leistungen.

Ein rechnerisch passender Betrag reicht ohne die vereinbarte Bedingung und die fristgerechte Zahlung nicht für denselben Schluss. Hier sind alle Positionen ausdrücklich skontofähig, der Abzug bezieht sich auf den gesamten Bruttobetrag und es gibt keine Teilzahlungen oder Gebühren. Der Gesamtabzug besteht bei dem vorgegebenen einheitlichen Steuersatz aus 20 € netto und 3,80 € Steueranteil. Eine allgemeine steuerliche Einordnung anderer Geschäftsvorfälle ist damit nicht geprüft.

Worauf du bei deiner Antwort achtest

  • Rechnung, Bedingung, Zahlung und Frist nachvollziehbar
  • Steuer- und Vertragsannahmen auf den Fall begrenzt

Einordnung und Kompetenzrahmen

Diese eigenen Aufgaben greifen ausgewählte berufliche Kompetenzen auf. Sie sind keine amtlichen Prüfungsaufgaben und bilden keine vollständige Prüfung ab. Die folgenden Verweise dienen der fachlichen Einordnung; beachte deinen konkreten Ausbildungsgang und Jahrgang.

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