Meisterprüfung: Die vier Teile sinnvoll planen
Fachpraxis, Fachtheorie, Betriebsführung und Ausbildung: So ordnest du die Teile der Meisterprüfung ein und vermeidest Lücken in deiner Kursplanung.
Fachpraxis, Fachtheorie, Betriebsführung und Ausbildung: Diese vier Bereiche gehören zur Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Handwerk. Bei der Kursplanung musst du sie getrennt im Blick behalten. Ein Angebot für Teil III und IV behandelt die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und pädagogischen Themen, aber nicht automatisch die fachlichen Prüfungsteile deines Handwerks.
Fachliche Teile und gemeinsame Themen auseinanderhalten
Die fachpraktischen und fachtheoretischen Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Handwerk und seiner Prüfungsordnung. Eine Tischlerin bereitet andere Aufgaben vor als ein Installateur- und Heizungsbauer. Betriebsführung und Ausbildung sind dagegen gewerbeübergreifende Themen. Achte beim Angebotsvergleich auf die ausdrücklich genannten Prüfungsteile, nicht nur auf das Wort „Meisterschule“.
Plane vom Prüfungstermin zurück
Frage die zuständige Handwerkskammer, welche Prüfungen wann stattfinden und welche Unterlagen für deine Zulassung nötig sind. Ein Lehrgangsende im Juni bedeutet nicht automatisch, dass alle Prüfungsteile im Juli abgeschlossen sind. Werkstattzeiten, ein Meisterprüfungsprojekt und Wiederholungstermine können deine Planung beeinflussen. Termine solltest du deshalb getrennt vom Unterrichtsplan festhalten.
Ein realistisches Beispiel
Du arbeitest weiter in einer Tischlerei und belegst zuerst einen berufsbegleitenden Kurs zur Betriebsführung. Später folgt die fachliche Vorbereitung mit Werkstattphasen. Das kann funktionieren, wenn du Urlaub, Materialkosten und Prüfungszeiten von Anfang an mitdenkst. Es wird problematisch, wenn du bereits mit einem festen Enddatum für die Betriebsübernahme rechnest, obwohl die Prüfungsplanung noch offen ist.
Anrechnung, Prüfungsgebühren und Material einplanen
Lass mögliche Befreiungen oder Anrechnungen schriftlich von der zuständigen Stelle prüfen. Ein bereits vorhandener Ausbilderschein führt nicht ohne Prüfung deines Falls zu jeder gewünschten Befreiung. Addiere außerdem Lehrgang, Prüfung, Material, Fahrt und gegebenenfalls Unterkunft. Für die Finanzierung kann Aufstiegs-BAföG infrage kommen. Die persönliche Förderprüfung und die Prüfungszulassung bleiben getrennte Entscheidungen.
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